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- Was für All-In-Verträge und ÜberStundenPauSchalEn Gilt
All-in-Verträge können leicht zur Mogelpackung werden! Vielfach glauben ArbeitnehmerInnen, ein angemessenes Entgelt verhandelt zu haben, werden aber durch zahlreiche, nicht extra abgegoltene Überstunden in der Gesamtrechnung auf einen viel niedrigeren Stundensatz gedrückt, manchmal sogar unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn. Das is...
Wenn eine bestimmte Anzahl von monatlichen Überstunden von Ihrem Verdienst abgedeckt sein soll, dann haben Sie damit auch die grundsätzliche Verpflichtung, diese Mehr- und Überstunden zu leisten. Ein Recht, Mehr-/Überstunden abzulehnen, besteht im konkreten Einzelfall dann, wenn wichtige persönliche Gründe dagegensprechen.
Wenn Sie während eines längeren Zeitraumes (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben, als durch die Pauschale oder All-in Vereinbarung abgedeckt ist, so muss Ihr Arbeitgeber jene Stunden, die Sie mehr gearbeitet haben, zusätzlich bezahlen. Leisten Sie weniger Stunden als in der All-in Vereinbarung enthalten, dann d...
Bei All-in-Verträgen sind prinzipiell alle Mehrleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrer Normalarbeitszeit erbringen, pauschal abgegolten. Dazu zählen Mehr- und Überstunden ...
Vor 6 Tagen · Es ist eine Praxis, die sich in der modernen Arbeitswelt steigender Beliebtheit erfreut: sogenannte „All-in-Vereinbarungen“, mit denen sämtliche Überstunden und Mehrleistungen pauschal abgegolten werden. Doch was bedeutet das für die Vertragspartner im Arbeitsalltag?
10. Feb. 2023 · All-in-Verträge bezeichnen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, in der ein Gesamtentgelt für die Arbeitszeit inklusive Mehrstunden und Überstunden festgelegt wird.
13. Sept. 2024 · Die All-In Vereinbarung regelt, dass mit der Überzahlung auf den kollektivvertraglichen Mindestbezug die tatsächlich geleisteten Mehr- und Überstunden abgegolten werden. Je nach konkreter Vereinbarung können mit einem All-In auch Ansprüche aus Reisezeiten abgegolten werden.
All-In-Vereinbarung. Stand: 01.01.2024. Verpflichtende Angabe des Grundgehaltes bzw. Grundlohnes. Zulässigkeit der Vereinbarung. Folgen der Deckungsprüfung. Bestandteile des All-In-Entgeltes. Umfang der Arbeitszeit. Steuerfreie Überstundenzuschläge. Abgabenrechtliche Behandlung.